Die Gewerkschaft NGG spricht bei der geplante Rückkehr zum 7 %-Satz für Speisen von erwarteten „Mitnahmeeffekten“ der Wirte und „fadenscheinigen Gründen“ dafür. Der VEBWK nennt diese Aussagen realitätsfern und respektlos gegenüber Bayerns Gastronomen. Angesichts massiver Umsatzrückgänge, steigender Kosten und einem europaweiten Wettbewerbsnachteil ist die Steuerentlastung längst überfällig und das absolute Minimum an Fairness.

15 Jahre nach Einführung des Rauchverbots zieht der VEBWK eine kritische Bilanz: Vor allem kleine Kneipen und Szenebetriebe haben massiv gelitten, Stammtische sind verloren gegangen, die Wirtshauskultur ist geschwächt. Der Verein fordert klar geregelte Ausnahmen, etwa für reine Schankbetriebe mit gekennzeichneten Raucherräumen – und mehr Wahlfreiheit für Wirte und Gäste.

Die geplante Anhebung des Mindestlohns bringt viele bayerische Gastronomiebetriebe an ihre Belastungsgrenze – insbesondere bei Minijobbern. Der VEBWK fordert Ausnahmen im Gesetz, um flexible Beschäftigungsmodelle zu retten. Andernfalls droht das Lohngefüge zu kippen – mit fatalen Folgen für unsere Wirtshauskultur.