25 Mrz 2022 Antragsfrist für Überbrückungshilfe III plus endet am 31. März, Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe IV ab sofort möglich 25. März 2022 Autor: Ursula Zimmermann Allgemein, VEBWK-News Dieser Beitrag steht ausschließlich unseren VEBWK-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer ein, um ihn zu lesen. Sie können sich auch als neues Mitglied registrieren.Anmeldung als VEBWK-MitgliedMitgliedsnummerMitgliedsnummer wiederholen Angemeldet bleiben