Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant mit dem Ersten Unternehmensstatistikreformgesetz einen umfassenden Abbau von Statistikpflichten. Was nach Bürokratieabbau klingt, hat für den bayerischen Tourismus und die Wirtshauskultur weitreichende Folgen: Schulungsheime sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sollen künftig nicht mehr in der amtlichen Beherbergungsstatistik erfasst werden.
Für Bayern bedeutet das konkret: Rund 12 Millionen Übernachtungen – etwa 12 Prozent aller erfassten Übernachtungen – würden statistisch wegfallen. Nicht, weil weniger Gäste kommen, sondern weil sie schlicht nicht mehr gezählt werden.
Das trifft unsere Mitgliedsbetriebe unmittelbar. Viele bayerische Wirtshäuser in Kurorten wie Bad Reichenhall, Bad Füssing oder Bad Wörishofen sind auf die Gäste aus nahegelegenen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen angewiesen. Die Übernachtungszahlen bilden zudem die Grundlage für Beiträge und Fördermittel, die in die touristische Infrastruktur fließen – von Thermen über Kurparks bis zu Wanderwegen. Bricht diese Datengrundlage weg, fehlt die Basis für Investitionen, die auch unseren Wirtshäusern zugutekommen.
Der VEBWK schließt sich deshalb der Stellungnahme des Deutschen Tourismusverbands und des Deutschen Heilbäderverbands an und fordert, Artikel 9 ersatzlos aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Die angebliche Einsparung von 237.000 Euro pro Jahr steht in keinem Verhältnis zum Schaden.
Die vollständige Stellungnahme des VEBWK steht hier zum Download bereit:
0526-Stellungnahme-1UStatRefG-Beherbergungsstatistik