
Aufgrund vieler Nachfragen möchten wir noch einmal ausdrücklich klarstellen, dass nicht nur die Speisengastronomie ihr Außengastronomie öffnen darf, sondern sämtliche Betriebstypen.
Das bedeutet, dass auch Schankgaststätten, Shisha-Bars und sogar Diskotheken und Clubs ihre Außengastronomie öffnen dürfen.