4
Nov
2020

Entsprechend der Auflagen des Lockdowns wurde ein aktualisierter ⇒ Bußgeldkatalog veröffentlicht. So wird im neuen Bußgeldkatalog beispielsweise festgehalten, dass Betreiber von Beherbergungsbetrieben ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlen müssen, wenn sie Übernachtungsangebote für derzeit nicht erlaubte Zwecke zur Verfügung stellen.