17
Aug
2022

Die Künstlersozialabgabe deckt Teile der Kosten für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der freiberuflich Tätigen in Kunst-, Kultur- und Medienbranche.Wie auch andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen selbstständige Künstler/innen und Publizist/innen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge tragen. Die andere Beitragshälfte setzt zusammen aus einem Bundeszuschuss (20 Prozent) und der Künstlersozialabgabe der deutschen Kultur- und Medieneinrichtungen (30 Prozent) zusammen. Dadurch wird die Verwertung von künstlerischer und publizistischer Leistung finanziert.