23 Aug 2022 Frist für Überbrückungshilfen-Schlussabrechnung bis 30. Juni 2023 verlängert 23. August 2022 Autor: Ursula Zimmermann VEBWK-News Dieser Beitrag steht ausschließlich unseren VEBWK-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer ein, um ihn zu lesen. Sie können sich auch als neues Mitglied registrieren.Anmeldung als VEBWK-MitgliedMitgliedsnummerMitgliedsnummer wiederholen Angemeldet bleiben