22 Apr. 2026

Ein Kommentar des Landesvorsitzenden Franz Bergmüller:

Mehr Flexibilität statt starrer Arbeitszeitgrenzen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Kampagne zur Wochenarbeitszeit wird erneut intensiv darüber diskutiert, wie viele Stunden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten dürfen und sollen. Dabei gerät leicht aus dem Blick, worum es tatsächlich geht.

Die bisherige Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden bleibt unberührt. Es geht nicht um eine generelle Ausweitung der Gesamtarbeitszeit, sondern um mehr Flexibilität in der täglichen Gestaltung.

Gerade bei Hochzeiten, Veranstaltungen oder in anderen projektbezogenen Tätigkeiten lässt sich ein Arbeitstag nicht immer exakt nach zehn Stunden beenden. Solche Spitzen gehören zur Realität vieler Branchen. In meiner Zeit als Arbeitsrichter habe ich zudem Fälle erlebt, in denen Bundespolizisten regelmäßig 15 Stunden täglich im Einsatz waren. Auch bei jungen Ärzten sind sehr lange Arbeitstage keineswegs ungewöhnlich. Diese Beispiele zeigen, dass unsere Arbeitswelt längst differenzierter ist, als es starre Regelungen vermuten lassen.

Hinzu kommt: Bei freien Mitarbeitern spielt das Arbeitszeitgesetz in der praktischen Anwendung häufig keine Rolle. Gleichzeitig gibt es viele Menschen, die bewusst vier Tage mit höherer Stundenzahl arbeiten möchten, um sich den Rest der Woche frei einteilen zu können. Dieses Bedürfnis nach individueller Gestaltung sollte ernst genommen werden.

Was wir brauchen, sind weniger bürokratische Detailvorschriften und mehr Vertrauen in Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mehr Flexibilität kann helfen, verkrustete Strukturen am Arbeitsmarkt aufzubrechen – andere Länder wie Griechenland gehen diesen Weg bereits vor. Entscheidend bleibt, dass der Gesundheitsschutz gewahrt wird, ohne sinnvolle betriebliche und persönliche Gestaltungsspielräume unnötig einzuschränken.

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Rückläufiger Realumsatz im Gastgewerbe 2025

Das deutsche Gastgewerbe hat im Jahr 2025 preisbereinigt 2,1 Prozent weniger Umsatz erzielt als 2024. Nominal, also ohne Berücksichtigung der Preissteigerungen, verzeichnete die Branche hingegen ein Plus von 1,4 Prozent, wie vorläufige Zahlen des Statistisches Bundesamt (Destatis) zeigen.

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BGN-Beiträge sinken im Durchschnitt für 2025

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Deutschlandtrend: Deutsche sind bei KI gespalten

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Der Berliner Senat plant ein neues Gaststättengesetz, das Bürokratie abbauen und Gründungen erleichtern soll. Wichtigste Änderung: In sogenannten Ausgehvierteln darf Außengastronomie künftig bis 23 Uhr (So-Do) und bis Mitternacht am Wochenende geöffnet bleiben. Gleichzeitig behalten Bezirke Eingriffsmöglichkeiten bei Lärmbeschwerden.

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