Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) lehnt die im Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene drastische Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte entschieden ab. Die geplante Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags von derzeit 13 Prozent auf künftig 17,5 Prozent bedeutet eine Kostensteigerung von über einem Drittel – und kommt einer schleichenden Abschaffung der Minijobs auf Raten gleich.
„Was hier als technische Anpassung der Beitragssätze verkauft wird, ist in Wahrheit ein frontaler Angriff auf flexible Beschäftigungsformen“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller. „Wehret den Anfängen: Wer Minijobs Schritt für Schritt verteuert, schafft sie am Ende faktisch ab – ohne dass je ein Gesetz zur Abschaffung beschlossen werden musste.“
Konkret sieht der Referentenentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vor, den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von derzeit rund 2,9 Prozent anzuheben. Das geplante Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenversicherungen um rund 20 Milliarden Euro entlasten – die Kosten dafür werden jedoch unmittelbar auf die Arbeitgeber abgewälzt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 29. April im Kabinett beschlossen und noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.
„Für einen kleinen Gastwirt, der auf zehn oder fünfzehn Minijobber angewiesen ist, summieren sich diese Mehrkosten schnell auf tausende Euro im Jahr“, rechnet Bergmüller vor. „Das sind keine Peanuts – das ist für viele Betriebe die Differenz zwischen Weitermachen und Aufgeben.“
Besonders kritisch bewertet der VEBWK, dass neben der Beitragserhöhung für Minijobs auch die Berechnungsformel für Midijobs zulasten der Arbeitgeber verändert werden soll. Damit werde das gesamte Spektrum flexibler Beschäftigungsformen systematisch verteuert. Auch VEBWK-Geschäftsführerin Barbara Ritter sieht in den Plänen ein besorgniserregendes Muster: „Erst wurde über die vollständige Abschaffung der Minijobs diskutiert, jetzt werden sie durch die Hintertür der Sozialabgaben unbezahlbar gemacht. Die Taktik ist durchsichtig: Was man politisch nicht abschaffen kann, macht man ökonomisch unattraktiv.“
Der VEBWK erinnert daran, dass Minijobs gerade in der Gastronomie ein unverzichtbares Instrument sind, um auf Spitzenzeiten, saisonale Schwankungen und Veranstaltungen flexibel reagieren zu können. Schüler, Studierende, Rentner und Nebenerwerbstätige profitierten gleichermaßen von diesem bewährten Beschäftigungsmodell. Wer es zerstöre, schade nicht nur den Betrieben, sondern auch den Beschäftigten selbst.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Gastronomie und das Gastgewerbe nicht als Sparschwein der Sozialkassen zu missbrauchen“, so Bergmüller abschließend. „Stabile Beitragssätze dürfen nicht auf Kosten derjenigen erkauft werden, die tagtäglich unsere Wirtshauskultur am Leben halten. Die Politik muss begreifen: Wer den kleinen Betrieben die Luft zum Atmen nimmt, verliert am Ende mehr als nur Steuereinnahmen – er verliert ein Stück bayerischer Lebensart.“