
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygienemaßnahmen, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen haben sich als Schutzmaßnahmen im Kampf gegen SARS-CoV2-Virus bewährt und werden fortgeführt.
- Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, sollen mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden. Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten Schutz; angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahren ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen.
Das vorläufige Ergebnisprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Corona finden Sie hier: Ergebnisprotokoll