
Förderfähig im Rahmen der Überbrückungshilfe III sind unter anderem auch Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen.
Die FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums enthalten eine Beispielliste, welche Maßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III darunterfallen. Diese Beispielliste ist nicht abschließend und auch nicht verbindlich.
Digitalisierung
- Einrichtung eines Onlineshops
- Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online- Shop (z. B. Photo Studio Composer)
- Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
- Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
- Ausbau WLAN
- Glasfaseranschluss
- Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, )
- Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
- Dokumentenmanagement
- Update von Softwaresystemen
- Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
- neue cloudbasierte Telefonanlage
- Anschaffung von Smartphones/Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
- Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE- Lösungen)
- Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z.B. „am Tisch per Handy ordern“
- Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten
- Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
- App für Kundenregistrierung
- Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone)
- Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
- Warenwirtschaftssystem
- Taxameter und ähnliche taxispezifische Hardware
- „Digitale“ Fitnessgeräte für Fitnessstudios
- Anschaffung eines Konvektomaten mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen, programmierbaren Steuerung
Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche
- Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in Außenbereiche
- Kosten für Desinfektionsmittel, Trennwände und Plexiglas, Luftfilter
- fester Einbau von Lüftungsanlagen
- Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanlagen
- Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für Personalräume (z.B. innenliegende Küche)
- Kauf von Schnell- oder Selbsttests für Kunden oder Mitarbeiter
- Handtrockner mit UVC-Licht
- Dampfreiniger mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung
- Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen
- Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im ToGo Geschäft vorzubeugen (zweite Theke)
- Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung
- Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal
- Begleitarbeiten zur Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z.B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
- Anschaffung von mobilen Raumteilern für die Gasträume
- Einbau eines (neuen) Fensters, um regelmäßig zu lüften
- Wechsel auf Gläserspülmaschine (inkl. Sanitär- und Elektroarbeiten), die mit höherer Temperatur spült
- Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
- Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern, um auch den Außenbereich nutzen zu können
- in Eigenregie des Antragstellers/Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern
- Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen )
- Anschaffung/Austausch von Terrassenbestuhlung
- Überdachung für den Außenbereich, damit dieser auch bei schlechterem Wetter genutzt werden kann
- bauliche Erweiterung des Außenbereichs
- Windschutz für den Außenbereich
Welche Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III außerdem noch förderfähig sind, finden Sie unter dem Punkt 2.4. in den FAQ