
Bayerische Corona-Strategie / Anhebung der Personenbeschränkungen für kulturelle Veranstaltungen und sportliche Wettkämpfe / Zulassung von Tagungen und Kongressen sowie kleineren Märkten ohne Volksfestcharakter unter Auflagen / Änderungen zum 15. Juli 2020
Ab 15. Juli gelten folgende Lockerungen:
- Kulturelle Veranstaltungen und Kinos
Für kulturelle Veranstaltungen und Kinos wird die bislang geltende Personenbeschränkung folgendermaßen angehoben:
• bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 400 Personen im Freien bzw. 200 Personen in geschlossenen Räumen,
• ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen - Sport
Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht:
• bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen,
• im Übrigen auf 100 Personen.
Zuschauer bleiben ausgeschlossen. - Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen
Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen (z.B. Tagungen oder Kongresse) werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen. - Märkte ohne Volksfestcharakter
Märkte ohne Volksfestcharakter, wie etwa kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte, die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feiercharakter besteht, werden im Freien wieder unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:
• Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern durch organisatorische Maßnahmen (Abstände zwischen den Ständen, Besucherlenkung),
• Maskenpflicht,
• kein Festzelt und keine Partymusik,
• Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts durch den Veranstalter, das auf Verlangen vorgelegt werden muss.