Die aktuellen Zahlen aus der Wirtschaftsforschung sind alarmierend: Seit dem Jahr 2020 mussten bundesweit in der Gastronomie etwa 48.000 Betriebe ihre Türen schließen. Für 6.100 dieser Betriebe war eine Insolvenz die Ursache für das Aus. Besonders besorgniserregend ist, dass allein im Jahr 2023 etwa jedes zehnte Gastronomieunternehmen aufgeben musste.

Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Creditreform Wirtschaftsforschung, kommentiert die Situation: „Die Gastronomie ist einer der Hauptverlierer der Krisenabfolgen der letzten Jahre. Den gestiegenen Kosten aufgrund der Inflation ist die Branche nahezu hilflos ausgeliefert. Es gibt kaum Ausweichmöglichkeiten. Gleichzeitig verjagen die notwendigen Preiserhöhungen die Kundschaft.“

Hantzsch fügt hinzu: „Das Gastgewerbe hatte sich noch nicht von der Corona-Krise erholt, da kam mit der Inflation der nächste Nackenschlag. Aktuell sind die Umsätze und Erträge in der Gastronomie preisbereinigt noch unter dem Stand des Jahres 2019.“

Besonders betroffen von den Insolvenzen sind junge Betriebe und Caterer. Zwischen 2022 und 2023 stiegen die Insolvenzen in der Gastronomie um 27 Prozent, wobei besonders Caterer und Verpflegungsdienstleister einen Anstieg von 67 Prozent verzeichnen. Auch Restaurants, Gaststätten und Imbissstuben verzeichneten einen massiven Anstieg von 32 Prozent.

Hantzsch warnt vor weiteren Insolvenzen: „Unsere Auswertungen lassen einen weiter anhaltenden Insolvenztrend im Gastgewerbe erwarten. Die Welle hat gerade erst begonnen.“

Es gibt jedoch regionale Unterschiede in der Insolvenzanfälligkeit. Überdurchschnittlich stark war der Anstieg der Insolvenzen in der Gastronomie in Schleswig-Holstein (plus 65 Prozent), gefolgt von Sachsen (plus 53 Prozent) und Baden-Württemberg (plus 45 Prozent).

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur appelliert an die Politik und die Gesellschaft, die Gastronomiebranche zu unterstützen und Maßnahmen zu ergreifen, um das Überleben dieser wichtigen kulturellen Institution zu sichern.

Quelle: Creditreform Pressemeldung vom 14. März 2024