Im Prinzip nichts Neues:

Die Kleinen zahlen die Zeche – die Großen zahlen nichts.
Eine weitere Posse der ungleichen Behandlung von Unternehmens-Pflichten.

Der Streit um die steuerliche Veranschlagung von Vermietungseinkünften, die durch den weltgrößten Vermittler Airbnb zustande kommen, geht weiter. Das Bundeszentralamt für Steuern wollte im Frühjahr eine Initiative starten, die wohlmöglich Tausenden von Airbnb-Vermietern in den Verdacht der Steuerhinterziehung gebracht hätten. Das wäre aber nur möglich gewesen, wenn Airbnb Zugang zu den Vermieterdaten gewährt hätte. Nun wundert es nicht, wenn sich ein Unternehmen, welches seinen Europa-Sitz in Irland hat, wenig bis gar nicht für die Interessen einzelner Länder und deren Steueransinnen stark macht. Wenn dann auch noch der Finanzminister und sein Ministerium jegliche Hartnäckigkeit vermissen lässt, dann fühlen sich redliche Steuerzahler ziemlich vor den Kopf gestoßen. Das Ministerium plant auch keine Gespräche mit Airbnb zu diesem ungleichen Steuer-Behandlungs-Thema. Und das erwirkt noch mehr Kritik. So zum Beispiel vom Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. Dessen Vorsitzender Franz Bergmüller regt auf:

„Üblicherweise gibt es im Steuerwesen Kontrollmitteilungen, wenn eine kleine Firma geprüft wird. So erfährt das Finanzamt, ob die Ausgangsrechnung auch bei dem Geschäftspartner ordnungsgemäß verbucht worden ist. Als ehrenamtlicher Finanzrichter und als Bayerischer Landtagsabgeordneter empfinde ich das als einen Skandal! Rechtschaffende Bürger werden ausgepresst und große Firmen haben ihre Steuerschlupflöcher.“

Kontakt:
VEBWK e.V. Presse, Bodo Meinsen
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