Hagen. Seit dem 1. Mai 2013 gibt es in NRW eines der strengsten Nichtraucherschutzgesetze Deutschlands.In Restaurants, Kneipen, Festzelten und öffentlichen Einrichtungen darf seitdem nicht mehr geraucht werden. Wie sinnvoll ist diese Regelung? Ein Kommentar von Zeus-Reporter Maik Grebe.

Mit dem Rauchergesetz, das von der rot-grünen Landesregierung für ganz Nordrhein-Westfalen beschlossen worden ist, gilt das Rauchverbot nicht nur auf öffentlichen Plätzen, sondern auch im Gastronomiegewerbe. Und da fängt der Ärger für die Gastronomen an. Besitzer von Kneipen klagen über Existenzängste, sie fürchten, dass durch das Rauchverbot in Kneipen die Kundschaft ausbleibt und auch die Vertreter der Gastwirtschaft beschweren sich.

Jedem Gastronomiebesitzer sollte die Entscheidung freistehen, ob in seiner Gaststätte geraucht werden darf oder nicht. Denn auch manche Gäste von Wirtshäusern und Kneipen finden dieses Gesetz fragwürdig. Gäste, die das Gesetz hingegen befürworten und sich vom Rauchen in Gaststätten gestört fühlen, sollten sich genauer überlegen, welche Gastronomie sie besuchen.

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