Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Betriebe, die aufgrund der Coronapandemie monatelang geschlossen waren, von einer Rückzahlungspflicht der Corona-Soforthilfen ausgenommen werden. Um ein Wirtshaussterben in Bayern verhindern zu können, fordert der VEBWK jedoch dringend weitere Hilfen und Zugeständnisse von Seiten der Politik.

 Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, Unternehmen und Selbstständigen, die Corona-Soforthilfen zurückerstatten müssen, entgegenzukommen. Die Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Neben der Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen können die Rückzahlungen unter bestimmten Umständen auch erlassen werden, insbesondere wenn eine Rückzahlung die wirtschaftliche Existenz bedroht.

„Wir begrüßen diese Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung und freuen uns, dass unsere Forderungen in der Politik Gehör gefunden haben“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „dennoch ist dies nur ein erster Schritt und es bedarf weiterer Unterstützung für die betroffenen Wirte, damit sie sich von den verheerenden Folgen der Coronakrise erholen können.“

Der Verein fordert daher eine Aussetzung der Rückzahlungspflicht für alle kleinen und mittelständischen Betriebe, unabhängig von einer Existenzgefährdung. „Die meisten Betriebe können die Gelder nicht zurückzahlen, das ist leider Fakt! Wir befürchten ein massives Wirtshaussterben, wenn hier keine Ausnahmeregelungen gefunden werden“, betont Dr. Zimmermann.

Handlungsbedarf sieht die Geschäftsführerin auch in Bezug auf die bereits zurückgezahlten Hilfen. „Es ist bedauerlich, dass einige Unternehmer die Soforthilfen bereits zurückgezahlt haben. Jeder Gastronomiebetrieb hatte mit den coronabedingten Folgen der Betriebsschließung zu kämpfen. Keiner hat von der Coronapandemie profitiert, sondern im Gegenteil Nachteile erlitten. Durch die neu geschaffene Möglichkeit eines Erlasses muss sichergestellt werden, dass diesen Betrieben kein Nachteil entsteht.“ Der Verein fordert daher neben einem generellen Erlass der Rückzahlungsverpflichtungen für Hilfen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro auch die Erstattung von bereits erfolgten Rückzahlungen.

Der VEBWK appelliert an die politischen Entscheidungsträger, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise ernst zu nehmen und gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Betriebe zu ergreifen. „Die Pandemie hat tausende Menschen vor die Trümmer ihrer Lebenswerke gestellt. Jetzt bedarf es echten Zugeständnissen und Hilfen von Seiten der Politik, damit unsere Branche eine Chance hat, sich von den vergangenen Jahren zu erholen! Der Erhalt unserer bayerischen Wirtshauskultur muss jetzt Priorität haben!“