
Der Verein fordert daher neben einem generellen Erlass der Rückzahlungsverpflichtungen für Hilfen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro auch die Erstattung von bereits erfolgten Rückzahlungen.
Der Verein fordert daher neben einem generellen Erlass der Rückzahlungsverpflichtungen für Hilfen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro auch die Erstattung von bereits erfolgten Rückzahlungen.
Wie mit gestrigem Newsletter berichtet, hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, Klein-Unternehmen und Selbstständigen, die zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, entgegenzukommen.