Pressemitteilung Nr. 123/13

Sperrzeitverlängerungen in 30 bayerischen Kommunen – Innenminister Joachim Herrmann: „Flexibles Mittel zur Bekämpfung alkoholbedingter Kriminalität und Belästigungen – noch mehr Kommunen sollten Sperrzeitverlängerung nutzen“

+++ In Bayern haben 30 Kommunen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sperrzeit für Gaststätten in ihrem gesamten Gebiet oder einzelnen Teilen davon grundsätzlich zu verlängern. Für Innenminister Joachim Herrmann ist das ein positives Beispiel im Kampf gegen Alkoholmissbrauch, dem noch mehr bayerische Kommunen folgen sollten: „Der Zusammenhang zwischen Alkohol und Kriminalität liegt auf der Hand – gerade bei jungen Erwachsenen. Neben Straftaten wie Körperverletzungen kommt es durch übermäßigen Alkoholkonsum zudem zu Belästigungen wie etwa Pöbeleien und Verschmutzungen. Das beeinträchtigt das Sicherheitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Hier ist die Sperrzeitverlängerung eine flexible Handlungsmöglichkeit, mit der unsere Kommunen bedenklichen Entwicklungen entgegensteuern können.“ Nach der Bayerischen Gaststättenverordnung gilt grundsätzlich eine Sperrzeit für Gaststätten zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr (sogenannte „Putzstunde“). Wenn es aber einen entsprechenden Handlungsbedarf gibt, können die Kommunen die Sperrzeit durch Verordnung verlängern, zum Beispiel auf einen Zeitraum zwischen 2.00 Uhr und 6.00 Uhr. +++

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Kommentar des VEBWKs zur oberen Pressemitteilung

Innenminister Herrmann ruft die Kommunen dazu auf, die Möglichkeit der Sperrzeitverlängerung stärker zu nutzen und umgeht damit die landesweite Sperrzeitregelung

Dass Jugendliche vor dem Alkoholkonsum bewahrt werden können, indem Kneipen und Diskotheken nachts früher schließen müssen ist ein absoluter Trugschluss. Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen Sperrzeit und Komasaufen, das weniger in Gaststätten als vielmehr im Freien stattfindet. Alkoholexzesse werden nicht durch die Sperrzeit verursacht. Weder können sich Jugendliche einen exzessiven Alkoholkonsum in der Gastronomie leisten, noch darf der Wirt an Jugendliche Alkohol bis zum Erbrechen ausschenken. Schuld sind vielmehr Fehlentwicklungen in der Gesellschaft.

Es kann nicht sein, dass zur Ausweitung der Sperrzeit aufgerufen wird, nur weil sich einige Wenige nicht benehmen können. Die große Masse der Nachtschwärmer soll das dann wieder ausbaden.

Was ist denn die Konsequenz aus einer Sperrzeitverlängerung: Dann gehen die Feiernden eben woanders hin. Alkohol wird deshalb sicher nicht weniger getrunken.

Die derzeit geltende landesweite Sperrzeitregelung ist vielmehr ein Musterbeispiel geglückter Entbürokratisierung im Interesse der Bürger und trägt dem heutigen Ausgehverhalten Rechnung. Überdies erwarten Touristen in Großstädten wie München ein Ausgeh-Angebot wie es derzeit besteht. Dass Innenminister Herrmann große Sympathie für eine generelle Sperrzeitverlängerung hat, ist nicht neu. Damit reiht er sich ein in die Forderung des Bayerischen Städtetages.

Für den neuerlichen Aufruf von Innenminister Herrmann hat der VEBWK kein Verständnis. Eine generelle Sperrzeitverkürzung durch die Hintertür wäre ein gesellschaftspolitischer Rückschritt und würde nur Verwaltungsaufwand und Kosten für die Wirte verursachen. Wo dies aus Gründen der Sicherheit und Ordnung notwendig ist, bleibt es jeder Kommune selbstverständlich unbenommen die Sperrzeit zu verlängern. Eine flächendeckende Ausweitung lehnen wir jedoch ab.

Der VEBWK Vorstand (Verein zum Erhalt der Wirtshaus Kultur)