Unklare Passagen sollen aus Gesetz gestrichen werden. Es sollen auch unterschiedliche Auffassungen der Höchstgerichte geklärt werden.

Das Tabakgesetz wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Obwohl der Raucher- vom Nichtraucherbereich getrennt worden sei, habe der Magistrat ein Verwaltungsverfahren gegen die Wiener Trattoria „Margareta“ eingeleitet, kritisierte Gastronom Stefan Gergely am Montag in Wien. Die Schlossquadrat Gastronomie, zu der das Lokal gehört, fordert die Aufhebung unklarer Passagen im Gesetz.

In erster Linie gehe es darum, die Formulierung aufzuheben, nach der der Tabakrauch nicht in Räumlichkeiten mit Rauchverbot dringen dürfe. Bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Juni 2013 sei klar gewesen, wie diese Bestimmung auszulegen sei, so Gergely. In einem Erkenntnis aus dem Jahr 2009 hatten die Verfassungsrichter nämlich ausdrücklich nicht gefordert, die Lufträume zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen völlig abzutrennen. Daran habe sich auch die Schlossquadrat Gastronomie beim Umbau ihrer Lokale orientiert, rund 50.000 Euro seien investiert worden.

Wirt wehrt sich gegen Anzeige

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