LINZ/WIEN. 12.000 Gastronomen mussten ihre Lokale umbauen. Das Gesetz hält aber nicht, die Investitionen waren umsonst.

„Natürlich müssen wir die Republik klagen, es geht um Rechtssicherheit“, sagt die oberösterreichische Wirtesprecherin Eva Maier. Das Vertrauen in den Staat sei erschüttert. Den Gastronomiebetrieben sei gesagt worden, dass das Anfang 2009 in Kraft getretene Tabakgesetz mit der Trennung in Raucher- und Nichtraucher-Räume langfristig halten werde. Und dass es für Nichtraucher zumutbar sei, durch Raucherbereiche beispielsweise auf die Toilette zu gehen. „Und jetzt soll schon wieder alles anders sein?“, fragt Maier.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Juni entschieden, dass der Gang durch den Raucherbereich für Nichtraucher unzumutbar ist. Die Wirte müssten ihre Lokale nun wieder adaptieren, um den vollen Schutz zu gewährleisten. Das ist für die 12.000 Wirte, die bereits insgesamt 96 Millionen Euro in den Umbau ihrer Lokale investierten, ein Schlag ins Gesicht.

Der Wiener Gastronom Heinz Pollischansky bringt nun mit Unterstützung der Wirtschaftskammer eine Amtshaftungsklage ein. Er fordert 30.000 bis 50.000 Euro Schadenersatz vom Staat.

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