Hamburger Senat beschließt Auflagen für die Einrichtung von Raucherräumen. In Hamburg gelten in Kürze hohe Auflagen für Raucherräume in Gaststätten, um die Gäste wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützten.

Während die Diskussion in Nordrhein-Westfalen noch in vollem Gange ist, hat sich Hamburg dafür entschieden, die Eckkneipenlösung zu erhalten und gleichzeitig die Anforderungen an Raucherräume zu erhöhen.

„Wir wollen die Bevölkerung in öffentlich zugänglichen Räumen wirksam vor dem Passivrauchen und seinen gesundheitsgefährdenden Folgen schützen“ so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Außerhalb der Gastronomie gilt deshalb ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen.

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