Rauchen auf dem Balkon ist auch erlaubt, wenn andere sich durch den Zigarettenrauch belästigt fühlen. Ein Rentner-Paar wollte Nachbarn ein temporäres Rauchverbot erteilen lassen – und scheiterte.

Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow am Freitag entschieden und die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaares abgewiesen. Die Kläger aus Premnitz in Brandenburg hatten sich am Zigarettenqualm von der Etage unter ihnen gestört und waren deswegen vor Gericht gezogen. Das Rentner-Paar wollte erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah Richter Peter Lanowski keine Rechtsgrundlage.

Die Beeinträchtigung infolge des Rauchens der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied Lanowski. Die Kläger kündigten Berufung an. Aus ihrer Sicht können sie ihren Balkon nur noch eingeschränkt nutzen wegen des Qualms der Nachbarn unter ihnen. Draußen einen Kaffee zu trinken oder eine Zeitung zu lesen sei quasi unmöglich, hatte das Paar argumentiert.

Nachbarn wollten temporäres Rauchverbot

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