1968 wollte der Gesetzgeber Geringverdiener und sozial schwache Menschen in Deutschland entlasten. Für Lebensmittel, den Nahverkehr und für Kulturgüter sollte ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten. Eine ehrenwerte Absicht, die durch Lobbyarbeit in ein Labyrinth der Unlogik und der Ausnahmeregelungen verwandelt worden ist.

Mehrwertsteuer: Allgemeine Unterschiede wann 7% und wann 19% berechnet werden müssen

Grundsätzlich kann in Deutschland von einer Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ausgegangen werden. Die Ausnahmeregelung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7% betrifft drei Bereiche.

Prinzipiell fallen alle Berufsgruppen, deren Umsätze sich im Rahmen des Urheberrechtgesetzes bewegen, unter die 7%-Regelung. Urheberrechtlich geschützte Arbeiten/Werke wie Romane, Übersetzungen, Zeitungsartikel, Filme, Musicals, Grafik und Gemälde, Rundfunkbeiträge, auch Logos, Werbetexte und Websitegestaltungen werden ausnahmslos mit der ermäßigten Mehrwertsteuer abgerechnet.

Unter den 7%-Mehrwertsteuersatz gehören ebenfalls einmalige Darbietungen und Veranstaltungen des Bereichs Medien und Kunst. Dazu zählen Theatervorführungen und Konzerte, Filmvorführungen, Museums-Eintrittskarten, auch Zirkusvorführungen und Schaustellertätigkeiten und die Erzeugnisse des grafischen Gewerbes (Zeitungen und Bücher).

Der öffentliche Nahverkehr in Zügen, Bussen, Straßenbahnen und Taxen unterliegt der 7%-Regelung.

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