Der VEBWK nimmt Stellung zum Artikel in der SZ vom 9.6.2011 über das Abendessen vom Polizeipräsidenten mit Gaddafi-Sohn

Den Artikel finden Sie unter: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/abendessen-mit-gaddafi-sohn-es-war-kein-freundschaftstreffen-1.1106783

Es ist ungeheuerlich, dass der Polizeipräsident sich mit dem Gaddafi-Sohn zum Essen trifft, gegen den zahlreiche Ermittlungen wegen zahlreicher Delikte vorlagen, um ihn angeblich zu bekehren, auf dass er nach kurzer Zeit anscheinend bis heute ungeahndete Delikte wegen Waffenbesitzes, Alkoholfahrten mit gut zwei Promille, Beamtenbeleidigung und noch weiteren Delikten gegangen hatte. Der Gipfel der Dreistheit ist aber, dass Schmidbauer behauptet, dass solche Verfahren vor Gericht im Sande verliefen und man Gaddafi nicht anders behandelt als andere Bürger! Bei anderen Bürgern schlägt die Staatsanwaltschaft und die Polizei unerbittlich zu. Da werden bei solchen Delikten oder weit weniger relevanten schnell mal Strafbefehle je nach geschätztem Einkommen von 10000 bis 15000 € verhängt, wo man sich erst bei Gericht erwehren muss! Beim Volksentscheid zum Nichtraucherschutz wurden wegen Lappalien oder einfach aus Schikane Strafbefehle in Höhe von zum Teil mehreren 1000 € ausgestellt, die dann wiederum einer gerichtlichen Überprüfung zum großen Teil nicht standhielten. Bis heute werden Gerichtsverfahren wegen des Nichtraucherschutzes verfahrenstechnisch behindert! Wenn man diese Artikel liest, kommt man schon leicht schnell zur Meinung, dass die Justiz mit zweierlei Maß misst. Der Polizeipräsident müsste den Fehler sofort eingestehen und seinen Hut nehmen!

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