Als Konsequenz einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (siehe IHK-Newsletter Nr. 556) haben BIHK-Präsident Prof. Erich Greipl und BIHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen in einem Schreiben an Bayerns Staatsminister Dr. Marcel Huber gefordert, die Staatsregierung müsse nun die nötigen Konsequenzen ziehen – und Veröffentlichungen von Firmennamen nach dem bisherigen Verfahren stoppen. Greipl und Driessen schreiben, die bayerischen IHKs hätten schon vor Inkrafttreten des umstrittenen § 40 Abs. 1a des Lebensmittels- und Futtermittelgesetzbuches darauf hingewiesen, dass es schwerwiegende rechtsstaatliche Bedenken gebe gegen die neue Behördenpflicht, Firmen schon bei Verdacht oder geringfügigen Verstößen gegen die Lebensmittelhygiene im Internet namentlich zu nennen. Die BIHK-Spitzen zitieren aus der Begründung der Münchner Richter, wonach diese Praxis „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ einen „rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit“ und „allgemeine Handlungsfreiheit“ betroffener Unternehmer darstelle. Als Folge werde die Stadt München bis auf weiteres dem zuständigen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit keine Informationen mehr über kontrollierte Betriebe liefern. Greipl und Driessen bitten Huber nun, in Bayern für einen einheitlichen Vollzug zu sorgen. „Nur auf diese Weise können Hunderte von überflüssigen Gerichtsverfahren vermieden werden, zu denen sich betroffene Unternehmen gezwungen sehen, wenn sie nicht eine rechtswidrige Anprangerung mit unter Umständen schwersten Schäden hinnehmen wollen“, heißt es in dem Brief.

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