Weil die Gäste eines Lokals auf der Straße zu laut sind, muss die Stadt Bayreuth die Konzession als Vergnügungsstätte zurücknehmen. Zu diesem Urteil kam das örtliche Verwaltungsgericht. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch die Entscheidung birgt enorme Brisanz für die Gastronomie in Innenstadtlagen.

Ahmad Kord Bacheh ist seit gut zwei Jahren der Pächter des „Bayreuther Trichter“, einer traditionsreichen Bar im Zentrum von Bayreuth. Und jetzt ist er verzweifelt. Denn nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth (AZ B 2 K 12 202) darf er seinen Betrieb nicht mehr so weiterführen. „Die 100.000 Euro, die ich in den letzten Jahren investiert habe, sind dahin“, sagt Kord Bacheh frustriert. Allein 25.000 Euro waren für die Erfüllung von Auflagen, um die Konzession als Vergnügungsstätte zu erhalten. Dabei sei er doch immer um Ausgleich bemüht gewesen, habe alles unternommen, um den Lärmpegel in und vor seinem Lokal so niedrig wie möglich zu halten.

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