Bayern bereitet ein Gesetz vor, welches den Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen in der Nacht verbietet. Der Grund: Im Jahr 2011 ist die Gewalt gegen Polizisten um 10 Prozent gestiegen. Die meisten Täter waren alkoholisiert. Die Polizei möchte mit dieser Regelung vor allem sich selbst schützen. Auch in Sachsen-Anhalt wurde eben ein Gesetz beschlossen, das die Befugnisse der Polizei bei Verkehrskontrollen deutlich erweitert.

Bayern will amerikanische Verhältnisse, zumindest was den öffentlichen Konsum von Alkohol betrifft. Dieser soll zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens auf öffentlichen Plätzen verboten werden.

Innenstaatssekretär Gerhard Eck sagte bei einer Podiumsdiskussion in Friedberg, dass er einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht habe. Die Gemeinden werden demnach ein solches Verbot verfügen können.

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