Ab nächster Woche darf in Bayern die Außengastronomie bei einem Inzidenzwert von unter 100 öffnen. Voraussetzung für einen Besuch ist ein aktueller Negativtest. Das könnte jedoch besonders im ländlichen Bereich für Probleme sorgen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) fordert jetzt, auf die Pflicht der Negativtests für Gäste in der Außengastronomie zu verzichten.

 „Wir freuen uns sehr, dass unsere Forderung nach der Öffnung der Außengastronomie nachgekommen wurde“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „nach monatelangen Zwangsschließungen und zahlreichen Pannen bei der Auszahlung der staatlichen Hilfen ist die heute von Ministerpräsident Söder verkündete Öffnung der Außenbereiche in der Gastronomie endlich ein positives Zeichen für diese so stark betroffenen Branche.“

Probleme macht jetzt jedoch die Pflicht eines Negativtests für Gäste. „Wer abends in den Biergarten möchte, muss dafür ein negatives Testergebnis vorweisen können“, so Zimmermann, „gerade in ländlichen Gebieten ist dies jedoch problematisch.“ Apotheken bieten Corona-Testungen oftmals nur wenige Stunden pro Tag an und sind dabei oft ausgebucht. Testzentren gibt es meist nur in der Stadt. „Wer verpflichtende Tests verlangt, muss dafür auch die Kapazitäten schaffen. Die Wirte werden schon aus organisatorischen Gründen sicherlich keine kostenintensiven Tests anbieten. Zumals die Selbsttests auch oftmals gar nicht akzeptiert werden“, kritisiert die VEBWK-Geschäftsführerin, „Österreich ist hier definitiv Vorreiter. Auch dort wird in vielen Bereichen ein Negativtest verlangt, jedoch stehen dort zahlreiche Teststationen und -straßen, auch im ländlichen Raum, den ganzen Tag lang für eine Testung zur Verfügung.“

Doch ist die Pflicht eines Negativtests für den Besuch der Außengastronomie wirklich sinnvoll und notwendig? Zahlreiche Wissenschaftler und Aerosol-Forschung sprechen sich dagegen aus. Sie bewerten die Infektionsgefahr im Freien als äußerst gering. „Zudem haben die Gastronomen schon zu Beginn der Pandemie umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen implementiert, die sich damals bewährt haben“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „dazu gehört im Übrigen auch, dass die Gäste mit Mund-Nasen-Schutz zum Platz gehen. Selbst das RKI attestierte nach dem letzten Sommer, dass im gesamten Gastgewerbe eine Infektionsquote von lediglich 0,56 % festgestellt wurde!“

Wieder einmal scheint es, als würden für die Gastronomie besonders strenge Maßstäbe angewendet werden. „Handwerker dürfen mit Handwerkerkarte ohne Negativtest in den Baumarkt, aber in Außenbereichen der Gastronomie bei Einhaltung von bewährten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen soll die Infektionsgefahr so hoch sein, dass ein Negativtest von Gästen Pflicht ist? Das ist nicht nachvollziehbar!“, so die Geschäftsführerin.

Der VEBWK fordert daher, die Testpflicht bei der Öffnung der Außengastronomie zu kippen. „Nach den monatelangen Schließungen freuen wir uns, dass es nun endlich eine Perspektive für die Gastronomie gibt“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „jetzt aber bitte auch so, dass es sich für die Gäste und die Wirte auch lohnt! Bisherige Erfahrungen mit der Testpflicht in Tier- und Freizeitparks, Dienstleistungsbetrieben, wie Fußpflege und Friseure, sowie in den Handelsgeschäften bestätigen laut dem bayerischen Geschäftsführer des Handelsverbandes Ohlmann, dass Kunden unter diesen Bedingungen diese Öffnungen nur spärlich annehmen und damit keine Rentabilität für die Öffnungen gegeben ist! In Freizeitparks gilt noch dazu FFP2-Maskenpflicht bei einer 100er Inzidenz! Und das, obwohl laut den führenden Aerosolforschern bei über 99 % im Freien keine Ansteckungsgefahr besteht! Pro Selbsttest dann noch mindestens 6 € zu verlangen, falls man nicht einen Tagestest aus dem Testzentrum von zu Hause mitbringt, macht der Kunde nicht mit. In Großbritannien hat der Staat die Selbsttests kostenlos zur Verfügung gestellt!“