Pressemitteilung 22.04.2015

Streitbare Nachbarn mit hoher Energie und viel Zeit vermiesen Volksfesten und Biergärten die Stimmung. Das geht bis zur Verhinderung von jahrhundertalten Traditionen. Ist das unsere neue Gesellschaft?

Man sieht es den Menschen nicht unbedingt an, aber spätestens wenn die Gerichtsakte geöffnet wird, outet sich der rechthaberische Querulant. Immer häufiger kommt es in Deutschland zu Klagen von Anwohnern über Lärm bei Volksfesten oder in Biergärten. Für diese zählt nicht die Tradition und die Geselligkeit samt sozialen Nutzwert, sondern einzig und allein ihr persönliches Empfinden und die Lust am Recht haben und bekommen. Die damit belasteten Gerichte sind gezwungen, solche Ansinnen ordnungsgemäß zu bearbeiten, selbst wenn es die Juristen im tiefsten Inneren wurmt. Fragt man die Menschen auf der Straße, was sie davon halten, so hört man unisono „dass man von den Streithanseln rein gar nichts hält und wirft ihnen notorischen Egoismus vor.“ Völlig konsterniert ist man, wenn sogar Volksfeste, die nur zwei oder drei Tage im Jahr in Anspruch nehmen, aufgrund von Lärm-Klagen eines Anwohners gänzlich abgesagt werden. Genau das passierte in Fürth (Weinfest Gustavstraße) und auch eine Kirchweih in Franken wurde wegen einer einzigen Anwohnerklage abgesagt. Der eine hat dann Recht, viele andere das Nachsehen.

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