Einen „Sondernachlass“ in Höhe von 25 Prozent gewährt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema, in diesem Jahr bei Benefizkonzerten für die Flutopfer.

Greiz. „Ob es spezielle Konditionen gibt, wird jedes Mal individuell entschieden“, erklärt Gema-Mitarbeiterin Christiane Hoschek auf Nachfrage, die weiß, dass immer wieder die Forderung nach einem Verzicht auf die Gebühren bei solchen Konzerten laut wird. Das sei jedoch, trotz des Verständnisses für die Lage der Hochwasser-Betroffenen, nicht möglich, sagt sie. Verwiesen wird auf gesetzliche Vorgaben (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz) und darauf, dass der wirtschaftliche Verein Gema „die Einnahmen für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke ihrer Mitglieder treuhänderisch“ verwaltet. Mit diesen Einnahmen könnten keine Spenden vorgenommen werden. Lediglich der Rechteinhaber könne spenden, nicht aber die Gema.

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