Im September soll die C3S – Cultural Commons Collecting Society gegründet werden. Schon weit im Vorfeld zieht das Projekt viel Aufmerksamkeit auf sich. MusikWoche-Redakteur Knut Schlinger stellte GEMA und C3S jeweils dieselben Fragen zur Nutzung von Musikwerken unter Creative-Commons-Lizenz. Für die GEMA antwortete Justiziar Tobias Holzmüller, für C3S Meik Michalke.

Was für Vor- oder Nachteile bringen Creative-Commons-Lizenzen für die Kreativen mit?

Vielleicht ist es sinnvoll, eingangs kurz zu erläutern, was diese Lizenzen eigentlich sind: Creative-Commons-Lizenzen sind standardisierte freie Lizenzen, die es in sechs unterschiedlichen Fassungen gibt.

Allen CC-Lizenzen ist zu eigen, dass sie die kostenfreie Nutzung und gegebenenfalls auch die Bearbeitung des Werkes unter bestimmten Bedingungen gestatten. Diese Bedingungen variieren je nach Art des CC-Lizenztyps, zum Beispiel Pflicht zur Nennung des ursprünglichen Urhebers, nur nicht-kommerzielle Nutzungen, keine Bearbeitung, und so weiter. Für Nutzungen außerhalb der CC-Bedingungen benötigt der Nutzer weiter eine konventionelle Lizenz.

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