Wenn Nichtraucher in Gasthäusern erst durch den Raucherraum gehen müssen, ist das unzulässig, stellt der Verwaltungsgerichtshof klar.

Wien, Innsbruck – Seit 2009 gilt in Österreich ein Rauchverbot in Gaststätten – in welchen Gasthäusern und in welchen Räumen dennoch geraucht werden darf, ist genau geregelt (siehe Kasten rechts). Nicht selten müssen Nichtraucher allerdings erst durch die Raucherbereich schlendern, um in den Nichtraucherbereich zu gelangen. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun festgestellt hat, ist das unzulässig. Nichtraucher müssen demnach die Möglichkeit haben, ohne Umweg über den Raucherbereich einer Gaststätte den Nichtraucherbereich zu erreichen. „Ein Gast, dem bloß ein ,abgetrennter Raucherraum im Lokal‘ angekündigt wird, muss nicht damit rechnen, einen Raucherraum betreten zu müssen“, so der VwGH wörtlich. Und weiter: „Nach dem Gesetz ist das Rauchverbot die Regel, die Ermöglichung der Errichtung eines Raucherraums, in dem das Rauchen gestattet ist, die Ausnahme. Daher ist die Festlegung eines Raumes als Raucherzimmer, der betreten werden muss, um in das Nichtraucherzimmer zu gelangen, unzulässig.“

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