Pressemitteilung vom 19.02.2015

Richterin lässt kein gutes Haar an den Vorinstanzen in Düsseldorf

Friedhelm Adolfs ist 76 Jahre und Rentner. Seit 40 Jahren bewohnt er eine Souterrainwohnung in Düsseldorf-Flingern. Vor dem Ruhestand war er in dem Haus auch als Hausmeister tätig und kümmerte sich um die Anliegen der Mitbewohner. Das Haus dient hauptsächlich als Bürogebäude. Soweit alles bestens. Oder doch nicht? Friedhelm Adolfs ist Raucher. Er raucht sogar relativ stark. Und genau dieser Umstand veranlasste die Vermieterin, Friedhelm Adolfs die Wohnung zu kündigen. Man berief sich auf Geruchsbelästigung im Treppenhaus und unterstellte dem Mieter unzulängliche Lüftung und bewusste Anleitung von Tabakgerüchen durch die Wohnungstür. Auch führte man Beschwerden von anderen Mietern an, die sich nach Recherche aber als haltlos herausstellten. Und doch obsiegte das Kündigungsbegehren der Vermieterin vor dem Düsseldorfer Gericht. Adolfs musste in Revision gehen. Das kostete viel Geld. Er wurde dankenswerter Weise von vielen Menschen unterstützt und selbst der örtliche Mieterschutzverein half finanziell mit. So kam es am Mittwoch, den 18.2.2015, bezeichnender Weise am Aschermittwoch, zum Prozess vor dem Bundesgerichtshof BGH.

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