Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden: Die aufschiebende Wirkung im Streit um zwei große Festzelte auf dem Oktoberfest wird nicht verlängert. Die Eilentscheidung ist damit rechtskräftig.
Der VEBWK begrüßt das ausdrücklich. Das Oktoberfest ist das Herzstück bayerischer Wirtshauskultur – und wer es ausrichten will, braucht Planungssicherheit. Dass diese nun besteht, ist ein wichtiges Signal: für die Festwirte, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Wiesn 2026.