Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) lehnt die geplante Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung entschieden ab. Der Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) sieht erstmals eine Kennzeichnungspflicht für Gastronomie, Bäckereien, Kantinen und alle weiteren Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung vor. Der VEBWK sieht darin ein Musterbeispiel für überflüssige Bürokratie, die an der Lebensrealität in den Wirtshäusern vollständig vorbeigeht.

„Hier will die Regierung etwas regeln, was unsere Wirte längst freiwillig und viel besser machen“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller. „Viele Gastronomen werben aktiv mit Bio-Produkten, regionaler Herkunft oder nennen sogar den Bauernhof, von dem sie ihr Fleisch beziehen. Manche setzen bewusst auf amerikanisches Beef, andere auf Weiderind vom Nachbarn. Das ist gelebte Transparenz – ohne ein einziges Formular, ohne Bürokratie, ohne staatlichen Zwang.“

Bergmüller verweist zudem auf den mündigen Bürger: „Unsere Gäste sind keine unmündigen Konsumenten. Wer wissen will, woher das Fleisch auf seinem Teller kommt, fragt den Wirt. Das braucht kein staatliches Label, das braucht keine Dokumentationspflicht.“

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Kennzeichnung der Haltungsform bei verzehrfähig angebotenen Lebensmitteln in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder durch Aushang erfolgen soll. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung ab dem 1. Juli 2027 gelten. Die Stellungnahmefrist gegenüber dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) läuft bereits am 1. Mai ab.

Auch ein breites Verbändebündnis aus Gastgebern, Herstellern, Großhändlern, Fleischern und Bäckern – darunter der DEHOGA, der Bundesverband der Systemgastronomie, der Deutsche Fleischer-Verband und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks – warnt vor erheblichen rechtlichen Risiken und einem massiven Bürokratieaufwuchs. Neue IT-Strukturen, angepasste Warenströme und zusätzliche Dokumentationspflichten würden alle Stufen der Wertschöpfungskette belasten. Eine nachweisbare Lenkungswirkung auf das Konsumverhalten sei laut Ernährungsreports des BMLEH nicht erkennbar – im Gegenteil: Das aktive Informationsinteresse der Gäste an Haltungsformen sei von 58 Prozent im Jahr 2023 auf nur noch 53 Prozent im Jahr 2025 gesunken.

„Die Politik redet ständig von Bürokratieabbau – und baut gleichzeitig immer neue Bürokratie auf“, kritisiert Bergmüller. „Gerade beim Bundeslandwirtschaftsminister hätte ich mir ein Einschreiten erwartet. Als gelernter Metzgermeister müsste er doch am besten wissen, wie die Praxis in unseren Betrieben aussieht. Stattdessen wird ein bürokratischer Apparat für ein Informationsbedürfnis aufgebaut, das in der Breite gar nicht existiert.“

Der VEBWK fordert, die Kennzeichnung von Haltungsformen in der Gastronomie freiwillig zu belassen. „Transparenz entsteht durch Vertrauen zwischen Wirt und Gast – nicht durch Formulare und Kontrollbehörden“, so Bergmüller abschließend. „Wir appellieren an den Gesetzgeber: Hören Sie auf die Praxis, nicht auf die Bürokratie. Unsere Wirtshäuser brauchen Entlastung, nicht neue Auflagen.“