Der VEBWK lehnt die geplante Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung entschieden ab. Dies ist ein Musterbeispiel für überflüssige Bürokratie, die an der Lebensrealität in den Wirtshäusern vollständig vorbeigeht.