
Mittlerweile konnten wir wenigstens teilweise eine der noch offenen Fragen zur geänderten InfektionsschutzmaßnahmenVO klären.
Mittlerweile konnten wir wenigstens teilweise eine der noch offenen Fragen zur geänderten InfektionsschutzmaßnahmenVO klären.
Christkindl- und Weihnachtsmärkte können dieses Jahr endlich wieder ohne größere Einschränkungen wie genereller 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol stattfinden.