
Der VEBWK fordert den Erlass einer Bayerischen Immissionsschutzverordnung, in der eine Verlängerung der Außengastronomie bis mindestens 24 Uhr geregelt ist.
Der VEBWK fordert den Erlass einer Bayerischen Immissionsschutzverordnung, in der eine Verlängerung der Außengastronomie bis mindestens 24 Uhr geregelt ist.