
Bayern: Das Rauchen von Kräuterzigaretten, die keinen Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, ist erlaubt.
Bayern: Das Rauchen von Kräuterzigaretten, die keinen Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, ist erlaubt.
Bayern: Schnupfen von Schnupftabak ist erlaubt, da hier kein Vorgang des Rauchens stattfindet.
Eine Übersicht über die Regelungen des Rauchverbotes nach Ländern finden Sie hier
Das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz finden Sie hier Die Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz finden Sie hier Durch das Volksbegehren und den Volksentscheid vom […]
Seit 2007 gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland. Der Bund hat mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des […]
Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der […]
Der Münchner Wirt Martin Osterrieder macht seinem Ärger über die Kriminalisierung der Branche in einem Brandbrief Luft, den er am […]