
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs der Bundesländer haben heute zur Lage der Corona-Pandemie beraten. Seit dem 16. Dezember ist das öffentliche Leben heruntergefahren. Bislang galten die Maßnahme bis zum 10. Januar.
Die wichtigsten Beschlüsse:
- Verlängerung des Lockdown
Alle bislang geltenden Einschränkungen werden bis zum 31. Januar verlängert. Das heißt, Restaurants, Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie viele Geschäfte bleiben geschlossen.
- Kontaktbeschränkungen werden verschärft
Wie im Frühjahr, sind private Zusammenkünfte nur noch alleine, mit EINER weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt – bisher durften sich maximal fünf Personen ab 14 Jahren aus zwei Hausständen treffen.
- 15 km Bewegungsradius für Corona-Hotspots
Künftig gibt es einen Bewegungsradius von 15 Kilometern für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern – Ausnahme: es liegt ein triftiger Grund vor. Tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.
- Betriebskantinen
Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
- Testpflicht für Reiserückkehrer
Ab dem 11. Januar wird direkt bei der Einreise ein Corona-Test verlangt. 48 Stunden vor Anreise oder unmittelbar nach der Ankunft soll künftig überprüft werden, ob Ansteckungsgefahr besteht. Zusätzlich gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen; diese kann aber durch ein negatives Ergebnis eines weiteren, frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommenen Tests verkürzt werden.
- Impfangebot für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen
Allen Menschen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, soll bis Mitte Februar „ein Impfangebot“ gemacht werden
- Schulen, Kitas und Kindergärten
Schulen, Kitas und Kindergärten bleiben bis Ende Januar geschlossen. Distanzunterricht und Notbetreuung.
- Kinderkrankengeld Das Kinderkrankengeld wird 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil oder 20 Tage für Alleinerziehende ausgezahlt.
Wie geht es weiter?
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
Den gesamten Beschluss der Bund-Länder Konferenz finden Sie HIER