
Die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim sind derzeit besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Vor diesem Hintergrund haben sich die die betroffenen Landkreise und die Stadt Rosenheim in einem ersten Schritt auf folgende Maßnahmen verständigt, die ab dem 01. November 2021 gelten:
FFP2-Maske statt medizinischer Maske
In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.
2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs
Für den Zugang in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Der Besuch ist nur für Geimpfte und Genesene erlaubt – Personal ausgenommen.
Allgemeinverfügungen
Die Regelungen im Wortlaut finden Sie in den Amtsblättern der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden: