MÜNCHEN. Wie soll die geplante dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie finanziert werden? Diese Frage stellen jetzt immer mehr Bundesländer. Ihre Befürchtung: Weitere Belastungen auf den Schultern der Länder und Kommunen. Merz reagierte jetzt mit einem Verweis auf das 500-Milliarden-schwere Sondervermögen. Dazu der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK):

„Die Frage der Bundesländer nach der Finanzierung der dauerhaften Mehrwertsteuerreduzierung in der Gastronomie ist richtig und wichtig“, so VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „die Länder und Kommunen haben schon jetzt mit der Finanzierung einer Vielzahl an Bundes-Aufgaben zu kämpfen. Es ist daher absolut berechtigt, wenn eine klare Planung der Finanzierung der Mehrwertsteuersenkung gefordert wird.“

Die Reaktion von Merz mit einem Verweis auf die für die Länder geplante Lockerung von Schuldenregeln sowie auf das 500-Milliarden-Euro schwere Sondervermögen kritisiert Bergmüller jedoch scharf: „Diese Aussage, bzw. diese Pläne, werden einem gesunden Steuersystem nicht gerecht! Das Sondervermögen soll die Infrastruktur auf Vordermann bringen und nicht laufende Haushaltsausgaben finanzieren. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ist kein Wahlgeschenk, sondern eine dringend notwendige Gleichstellung mit Betrieben mit ‚ToGo‘-Geschäft und den meisten anderen EU-Ländern!“ Die bisherige Regelung stellt laut dem VEBWK-Vorsitzenden eine Ungleichbehandlung von Wirtshäusern dar. „Lieferdienste oder Imbissbuden können schon jetzt Speisen zum reduzierten Mehrwertsteuersatz anbieten – produzieren im Vergleich zu klassischen Restaurants jedoch deutlich mehr Müll und haben gleichzeitig weniger Personal- und Fixkosten, da sie keinen Service, bzw. eine Bewirtung am Platz finanzieren müssen. Das ist nicht gerecht! In Grenznähe ist die Ungerechtigkeit noch deutlicher: In 23 von 27 EU-Ländern gilt schon jetzt der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie!“

Bergmüller stellt sich so hinter die Länderchefs, die eine klare Regelung, bzw. einen Finanzierungsplan für die Steuersenkung verlangen. Als Steuer- oder Wahlgeschenk darf die Maßnahme aber nicht angesehen werden. „Die dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ist längst überfällig. Der Bund muss jetzt Finanzierungsmöglichkeiten finden, die nicht zu Lasten der Länder und Kommunen gehen und einem gesunden Steuersystem gerecht werden!“

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