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28 Nov 2022

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Januar 2023

  • 28. November 2022
  • Autor: Ursula Zimmermann
  • VEBWK-News

Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie aber weiter bestehen.

Bislang gibt es sie noch: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem typischen gelben Papier. Das wird sich ab 2023 ändern. Denn ab 2023 gilt für Arbeitgeber das elektronische Verfahren.

Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern.

Neu ist nun: Die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform fällt ab dem 1. Januar 2023 weg. Das gilt zumindest für alle, die gesetzlich versichert sind. Noch nicht einbezogen sind Arbeitsunfähigkeiten bei Rehabilitationsmaßnahmen, Erkrankungen eines Kindes und Krankschreibungen durch ausländische Ärzte und Privatärzte. Außerdem fehlt es derzeit noch an einer gesetzlichen Regelung, um auch für Privatversicherte ein entsprechendes Angebot umzusetzen, teilt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf Anfrage mit. Für all diese Fälle bleibt das alte System erstmal unverändert. Es bestehen also parallel zwei Systeme.

Beim eAU-Verfahren übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, die die Daten künftig auch dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung stellt. Der Mitarbeiter meldet dann nach der Krankschreibung wie bisher dem Arbeitgeber, dass er krankgeschrieben ist. Der Ball und die Mehrarbeit liegen damit im Feld des Arbeitgebers: Er kann mit den Informationen, die er vom Mitarbeitenden erhält, die „eAU“ vom GKV-Kommunikationsserver abrufen.

Für ihre eigenen Unterlagen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Angaben des GKV aber wie gewohnt eine Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier. Darauf sollten die Patientinnen und Patienten im Zweifel auch bestehen.

Nach wie vor erfüllt sie eine wichtige Funktion, für den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt

 

 
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