16 Jun 2023 Eilmeldung: Frist zur Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bis zu, 31.12.2023 verlängert 16. Juni 2023 Autor: Ursula Zimmermann VEBWK-News Dieser Beitrag steht ausschließlich unseren VEBWK-Mitgliedern zur Verfügung. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer ein, um ihn zu lesen. Sie können sich auch als neues Mitglied registrieren.Anmeldung als VEBWK-MitgliedMitgliedsnummerMitgliedsnummer wiederholen Angemeldet bleiben