
Vorbereitung der Wiedereröffnung
Allgemeines
- Stellen Sie die Tische so auf, dass zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, mind. 1,5 Meter Abstand gewährleistet ist!
- Passen Sie Ihr Reservierungssystem oder Ihr Reservierungsbuch auf die geringere Anzahl an Gästen an!
- Informieren Sie Ihre Gäste über Ihre Öffnungszeiten und die geltenden Schutzmaßnahmen! Hier finden Sie einen Aushang mit Verhaltensregeln für Ihre Gäste!
- Stellen Sie ausreichend Mund-Nase-Masken für Ihr Personal bereit!
- Klären Sie Ihre Mitarbeiter über den richtigen Gebrauch der Masken auf! Legen Sie einen Standard fest, wie die Masken gepflegt werden müssen!
- Bestellen Sie rechtzeitig Abtrenner, Bodenmarkierungen usw.!
- Sorgen Sie für ausreichend Desinfektionsmittel!
- Denken Sie bei der Bestellung von Lebensmitteln an die voraussichtlich geringere Gästeanzahl.
- Beachten Sie die Gefährdungsbeurteilung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Vorbereitungen im Gastraum
- Stellen Sie die Tische so auf, dass zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, mind. 1,5 Meter Abstand gewährleistet ist! Sie können dazu nur jeden zweiten Tisch besetzen, Tische entfernen oder auseinanderstellen oder Markierungen anbringen!
- Durch Reservierungen können Sie die Anzahl der Gäste im Gastraum begrenzen!
- Achten Sie darauf, dass die Gäste auf dem Weg zum Tisch und grundsätzlich bei Bewegung im Lokal - auch auf dem Weg zu Toiletten - ebenfalls eine FFP2 Maske tragen!
- Sorgen Sie durch Markierungen oder Personal dafür, dass Wartende den Abstand von 1,5m wahren, falls sie nicht sofort eintreten können!
Erstellen eines Reinigungskonzept
- Erhöhen Sie die Reinigungsfrequenz überall dort, wo es viele Berührungen gibt, zum Beispiel bei Türklinken, in der Garderobe, in den Sanitärräumen usw.!
- Leitfaden zur gründlichen Gläserreinigung
- Muster Reinigung Toiletten
- Mustervorlage Reinigung Arbeitsfläche, Türklinken, etc.
Kommunikation mit den Gästen
Machen Sie Ihren Gästen durch Schilder, Markierungen usw. eindeutig klar, wie Sie sich zu verhalten haben!
- Muster zum Ausdrucken: FFP2 Maske tragen, Aushang "Gästeinformation" , Schild "Abstand halten" , Schild "Richtiges Händewaschen"
Vorbereitung der Mitarbeiter
- Besprechen Sie mit Ihrem Personal regelmäßig die Hygienevorschriften für das Gastgewerbe!
- Mitarbeiterschulung und https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html
- Muster Mitarbeiterunterweisung
- Link Corona Verhaltensregeln
- Klären Sie Ihr Personal über die Abstandsregeln auf!
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Servicepersonal Masken trägt, auch in der Küche, falls der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Teilen Sie Ihre Mitarbeiter am Besten in feste Teams ein, so dass im Infektionsfall nicht das komplette Team ausfällt!
- Achten Sie auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter! Kranke Mitarbeiter MÜSSEN zu Hause bleiben!
- Sorgen Sie aufgrund der erhöhten Reinigungsfrequenz dafür, dass genügend Personal vorhanden ist!
- Im Falle von Covid-19 Symptomen bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter, schalten Sie bitte sofort das Gesundheitsamt ein!
Vorkehrungen bei Sanitärräumen
- Stellen Sie sicher, dass auch in den Sanitärräumen Abstand gehalten wird, zum Beispiel durch Bodenmarkierungen oder Personal, das den Zugang ggf. beschränkt. Schild „Abstand halten“
- Seife und Einmalhandtücher sollen immer ausreichend zur Verfügung stehen!
- Leeren Sie die Abfallbehälter regelmäßig!
- Reinigen Sie Türgriffe, Armaturen, etc. mehrmals am Tag! Muster Reinigung Toiletten und Mustervorlage Reinigung Arbeitsfläche, Türklinken etc.
- Ihr Reinigungspersonal muss eine Maske tragen!
- Auch Ihre Gäste müssen in den Sanitärräumen Masken tragen!
Darauf müssen Sie jetzt im laufenden Betrieb achten!
Mund-Nasen-Bedeckung
- Gäste müssen im Außen- und Innenbereich eine FFP2 Maske tragen! Am Tisch darf diese abgenommen werden.
- Achten Sie auch darauf, dass die Gäste auf dem Weg zum Tisch und grundsätzlich bei Bewegung im Lokal - beispielsweise auf dem Weg zu Toiletten - ebenfalls eine FFP2 Maske tragen!
- Für das Personal reicht eine medizinische Gesichtsmaske! Sie gilt auch in der Küche, außer es können dort 1,5 Meter Mindestabstand gewährleistet werden.
Abstand
- Der Abstand von 1,5 Metern muss zwischen allen Personen (Gäste und Mitarbeiter) eingehalten werden! Für private geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeiten, gelten Ausnahmen
- Dies gilt für alle Betriebsbereiche (innen, außen,Küche etc.). Ausnahme: Es sind geeignete Trennvorrichtungen vorhanden.
- Auf die Abstandsregel müssen Sie Ihre Gäste hinweisen! Schild „Abstand halten“
Platzierung
- Arbeiten Sie mit Reservierungen, um die Anzahl der Gäste im Gastraum zu kontrollieren!
- Sie müssen die Gäste zu ihrem Platz bringen!
- Der Zugang muss dementsprechend begrenzt sein!
- Planen Sie die Laufwege der Gäste!
- Sollte es nicht möglich sein, dass Gäste sofort eintreten können, sorgen Sie durch Markierungen oder Personal dafür, dass die Wartenden den Abstand wahren!
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen.
- Verzichten Sie bei der Begrüßung auf Händeschütteln usw.!
- Führen Sie bitte eine Gästeliste mit Namen, Telefonnummern und Zeitraum des Besuch! Damit ermöglichen Sie die Kontaktdatermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal.
Selbstbedienung
- Nur zulässig mit verpackten Produkten!
- Buffets dürfen nicht offen gestaltet werden! Es müssen Bedienbuffets unter Einhaltung der relevanten Hygienegegebenheiten sein!
Lesen Sie hierzu auch unsere FAQ
Verordnung und Rahmenkonzept
- Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19.06.2020
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. 07. 2020
- Bußgeldkatalog Bayern
- Corona Pandemie Hygienekonzept Gastronomie
- Änderung der Bekanntmachung „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Gastronomie“
- Rahmenkonzept Gastronomie Überblick
- Hygienekonzept Gastronomie PUBLIKATION
- Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben
- Infos zum Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben
- Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.06.2020 (betrifft Rahmenkonzept kulturelle Veranstaltungen und Proben)
- Hygienekonzept Beherbergung
- Änderung der Bekanntmachung „Corona-Pandemie: Hygienekonzept Beherbergung“
Allgemeine Hygiene-Maßnahmen und technische Inbetriebnahme
- Leitfaden zur gründlichen Gläserreinigung
- Leitfaden zur Wiederinbetriebnahme von Schankanlagen
- Schaubild zur Wiederinbetriebnahme einer Schankanlage
Arbeitsschutzstandard Corona
Mustervorlagen
- Muster Reinigung Toiletten
- Mustervorlage Reinigung Arbeitsfläche, Türklinken etc.
- Mustervorlage Kontaktdatenerfassung mit Einverständniserklärung zur Datenerhebung
- Mitarbeiterschulung und https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html
- Muster Mitarbeiterunterweisung
Checklisten
Aushänge
Bestellformulare
Weitere wichtige Informationen
- Merkblatt zur MwSt-Reduzierung ab 01.07.2020
- Betriebsschliessungsversicherung: Stand 20. Mai 2020 , 27. April 2020 , 06. April 2020 , 02. April 2020 , 26. März 2020
- Finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer (Stand 03. April 2020)
- GEMA: (Stand 31. März 2020 , 20. März 2020 )
- GEZ: Antrag auf befristete Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht (Stand 06. April 2020)
- Insolvenz (Stand: 26. März 2020)
- KfW-Schnellkredit(Stand 06. April 2020)
- Kündigungsschutz und Zahlungsaufschub für Mieter, Pächter und Verbraucher (Stand: 18.06.2020, 03.04.2020)
- Kurzarbeit: Stand: 29. April 2020, 27. April 2020 , 23. April 2020 , 17. März 2020
- LfA-Schnellkredit (Stand: 08. April 2020)
- Maskenpflicht (Stand: 29. April 2020)
- Pacht: Stand 02. April 2020 , 26. März 2020
- Prämie für Ausbildungsplatz (Stand: 04. Juni 2020)
- Reduzierter MwSt-Satz ( Stand: 23. April 2020)
- Soforthilfe: Stand: 28.05.2020, 06. April 2020 , Stand 31. März 2020 ,
- Soforthilfen und De-minimis-Regelungen (Stand: 05. Mai 2020)
- Steuerstundung (Stand: 17. März 2020)
- Überbrückungshilfe (Stand: 17. Juni, 12. Juni 2020; 04. Juni 2020)