
- 7. Januar 2022
- Autor: VEBWK
- VEBWK-News
2G plus in der Gastronomie
In Deutschland ist der Zutritt zu Restaurants, Kneipen, Bars und Cafés für doppelt Geimpfte und Genesene ab dem 15. Januar nur noch mit einem tagesaktuellen, negativen Schnelltest möglich. Darauf haben sich Bund und Länder heute in einer gemeinsamen Videoschalte verständigt.
Die sogenannte 2G plus-Regel gilt demnach bundesweit und unabhängig von der lokalen Inzidenz. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung.
Bayern skeptisch, Sachsen-Anhalt bleibt bei 2G in der Gastronomie
Die bayerische Staatsregierung zögert – trotz der Bund-Länder-Beschlüsse bei der Einführung von 2G plus in der Gastronomie. Ministerpräsident Söder sagte heute am späten Nachmittag, die Staatsregierung sei „sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch“, ob das sinnvoll sei. Er verwies auch auf eine entsprechende Protokollerklärung des Freistaats beim heutigen Bund-Länder-Beschluss.
Laut Söder soll Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek „prüfen, ob das aus unserer Sicht wirklich notwendig ist“. Abschließend entschieden werde bei der Kabinettssitzung am Dienstag.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff kündigte an, dass sein Land vorerst bei den bisherigen Maßnahmen bleiben und 2G plus nicht umsetzen werde. In Sachsen-Anhalt gebe es anders als in anderen Bundesländern fast nur die Delta-Variante des Coronavirus, deshalb seien neue Maßnahmen zunächst nicht nötig, sagte Haseloff in Magdeburg. „Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden.“
Für den VEBWK sind die heute gefassten Bund-Länder-Beschlüsse in Bezug auf die Einführung der 2G plus Regelung in der Gastronomie ein Skandal, dass das Ziel einer Erhöhung der Booster-Impfung wieder einmal auf dem Rücken der Gastronomie ausgetragen wird. Bereits durch Einführung der 2G Regel ist es laut einer VEBWK Umfrage vom Dezember zu immensen Umsatzeinbrüchen gekommen. 49 Prozent der Befragten mussten Umsatzeinbrüche von bis zu 70 Prozent verkraften, 22 Prozent sogar bis 90 Prozent. Die Einführung der 2G Plus Regelung werden viele Betriebe ohne eine deutliche Verbesserung bei der Überbrückungshilfe nicht mehr überleben, da gerade der Januar von jeher schon ein schwacher Monat ist. Das kommt dann einem quasi Lockdown gleich. Das Mindeste ist ein Ausgleich dieses Sonderopfers der Gastronomie im Rahmen der Überbrückungshilfe IV. Die Betriebe brauchen eine Fixkostenerstattung von 100 Prozent und einen Eigenkapitalzuschuss von 50 statt bisher festgelegter 30 Prozent. Außerdem muss die Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent gesenkt werden und auch auf Getränke ausgeweitet werden.
Weitere Beschlüsse, die heute gefasst wurden:
Neue Quarantäne- und Isolationsregeln beschlossen
Für geboosterte Kontaktpersonen soll die Quarantäne ganz entfallen. Infizierte und doppelt geimpfte oder genesene Kontaktpersonen müssen nur noch für zehn – statt vorher 14 – Tage in Isolation beziehungsweise Quarantäne. Nach sieben Tagen können sie daraus entlassen werden, wenn sie einen negativen PCR- oder hochwertigen Antigentest vorlegen. Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe darf nach fünf Tagen mit obligatorischer PCR-Testung aus Quarantäne oder Isolation entlassen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Kinder dürfen ebenfalls nach fünf Tagen mit negativem Test aus der Quarantäne entlassen werden, bei der Isolation gelten für sie die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Bisherigen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen
Die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen.
Hier finden Sie die gesamten Beschlüsse der heutigen Bund-Länder-Konferenz
Die nächste Bund-Länder-Konferenz soll laut Bundeskanzler Scholz am 24. Januar stattfinden.