Allgemeines Verbot des Konsums von Cannabisprodukten im Freien
Gaststätten und öffentliche Veranstaltungen
Gemäß neuen Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz soll das Rauchen und das Erhitzen von Cannabisprodukten, einschließlich der Verwendung von Vaporisatoren, auf Außenflächen von Gaststätten, in Biergärten und auf Volksfesten verboten werden.
Erweiterung der Verbotszonen durch Kommunen
Darüber hinaus wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, den Konsum von Cannabisprodukten in weiteren öffentlichen Bereichen zu untersagen. Dies betrifft vor allem Orte, an denen sich häufig viele Menschen auf engem Raum versammeln, wie beispielsweise touristische Attraktionen, Freibäder oder Freizeitparks.
Spezifische Maßnahmen und Kontrollen
Verordnungsermächtigung
Für die Umsetzung dieser erweiterten Verbote ist eine spezielle Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen.
Öffentliche Sicherheit und Polizeikontrollen
Gemeinden können den Konsum von Cannabis auf öffentlichen Flächen verbieten, falls begründete Verdachtsmomente vorliegen, dass durch übermäßigen Cannabiskonsum gehäuft Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten entstehen. Zudem intensiviert die Polizei die Überwachung des Straßenverkehrs im Hinblick auf Drogenbeeinflussung und kontrolliert die Einhaltung der festgelegten Konsumverbotszonen.
Hier geht es zur Pressemitteilung aus der Kabinettsitzung vom 16.4.2024