Heute hat der Münchner Stadtrat wie erwartet, eine Bettensteuer beschlossen. Aktuell ist das gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts möglich, wenn keine Landes- oder Bundesgesetze dies untersagen. 

Genau das soll nun aber passieren, denn die Bayerische Staatsregierug hat angekündigt, morgen im Plenum das Kommunalabgabengesetz zu ändern. Konkret wird damit künftig die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen durch Bayerns Kommunen verhindert. 

Angesichts der derzeitigen Inflation und den stark ansteigenden Energiepreisen stehen die gastgewerblichen Betriebe vor existenzbedrohenden Herausforderungen.
Deshalb ist nun der Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung eine Steuer künftig zu verhindern, aus VEBWK Sicht, die einzig richtige Entscheidung. Noch dazu vor dem Hintergrund, dass eine solche Bettensteuer nicht zweckgebunden ist, also nicht wieder in den Tourismus fließen muss. Aber auch aus Gästesicht ist die Entscheidung zu begrüßen. Die Preise für Hotelzimmer in München sind bereits jetzt schon auf einem sehr hohen Niveau. Möchte man den Tourismus ankurbeln, dürfen die Preise nicht weiter steigen, da die Inflation ohnehin einen großen Teil der Kaufkraft auffrisst.