Es gibt viele Anlässe zu feiern. Nicht selten gehört für die Feiernden auch eine Zigarette oder eine Zigarre dazu. Das ist im Freistaat aber bekanntlich kaum noch möglich, sofern man sich nicht in der eigenen Kellerbar oder bei einer geschlossenen Gesellschaft mit ausdrücklicher Raucherlaubnis durch den Gastgeber aufhält. Für alle anderen gilt „Rauchverbot“. Wirklich?

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