Ab Montag darf in Bayern bei einer Inzidenz von unter 100 auch die Innengastronomie öffnen. Das verkündete jetzt Ministerpräsident Söder in einer Pressekonferenz. Für Schankbetriebe und Diskotheken gibt es jedoch weiterhin keine Öffnungsperspektive. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK)fordert jetzt umfassende Öffnungen für alle Bereiche der Gastronomie und kritisiert die Test- und Maskenpflicht in Außenbereichen.

„Die Öffnung der Innengastronomie ist ein wichtiger Schritt für die existenzbedrohte Gastronomiebranche“, so der VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller, „nach monatelangen Zwangsschließungen und Pannen bei der Auszahlung der Hilfen gibt es für tausende Betriebe jetzt endlich wieder eine echte Perspektive!“ Bei den heute von Ministerpräsident Söder verkündeten Lockerungen hatte der VEBWK jedoch auf weitreichendere Zugeständnisse gehofft. „Was Söder mit dem Nebensatz nach dem Motto ‚da schauen wir dann mal im Sommer‘ einfach abgetan hat, ist für viele Unternehmer und ihre Mitarbeiter eine Katastrophe“, so Bergmüller, „die Schankgastronomie und die Diskotheken in Bayern müssen weiterhin verzweifelt auf eine Öffnungsperspektive warten. Für viele bedeutet dies das existentielle Aus. Das werden wir so nicht einfach hinnehmen!“ Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Hamburg. Dort dürfen Kneipen ab Montag öffnen. In Bayern derzeit undenkbar.

Auch die Masken- und Testpflicht in der Außengastronomie kritisiert der VEBWK. „Laut führenden Aerosolforschern ist die Infektionsgefahr im Freien äußerst gering“, sagt Franz Bergmüller, „trotzdem muss in Bayern beim Besuch eines Biergartens Maske getragen und bei einer Inzidenz von über 50 ein negativer Test vorgelegt werden. Diese Maßnahmen sind nicht verhältnismäßig, insbesondere, da die Gastronomie umfassende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen implementiert hat.“

Diese weitreichenden Sicherheitskonzepte der Gastronomie sind ein nicht zu vernachlässigender Punkt, auch in Bezug auf größere Veranstaltungen, wie beispielsweise Hochzeiten. „Zwar wurden heute Lockerungen der Kontaktbeschränkungen verkündet, die auch erste Feiern wieder erlauben, allerdings werden die Regelungen wieder einmal an die Inzidenzwerte gekoppelt“, so der Vereinsvorsitzende, „sowohl für die Gastronomen, als auch für die Gäste ist damit keine Planungssicherheit gegeben.“ Der VEBWK fordert daher, die Kontaktbeschränkungen inzidenzunabhängig für Feiern in der Gastronomie fallen zu lassen und stattdessen auf Registrierungen und in Innenräumen zusätzlich auf die „3G“-Regel – geimpft, getestet oder genesen – zu setzen. Unter diesen Voraussetzungen könnte dann auch innen die Maskenpflicht fallen. Studien zeigten, dass die Infektionsgefahr unter den gegebenen Hygienemaßnahmen minimal ist.

„Das Infektionsgeschehen geht weiter zurück. Zudem steigt die Zahl der Geimpften tagtäglich an“, so Bergmüller, „unter diesen Bedingungen müssen der Gastronomie und ihren Gästen jetzt weitreichende Lockerungen zugestanden werden. Auch die getränkeorientierte Gastronomie und beispielsweise Festzelte dürfen dabei nicht vergessen werden! Die Betreiber haben sich monatelang an die Zwangsschließungen gehalten. Jetzt brauchen sie endlich eine Perspektive!“